Sie nutzen die Software WISO Steuer, Aldi Steuer oder Lidl Steuer, sind sich aber bei neuen komplexen Themen wie Vermietung (V+V) oder getrennte Veranlagung unsicher?
Klicken alleine reicht nicht – lassen Sie den Profi Ihre Daten erstellen und folgendes Jahr können Sie wieder selbst erledigen!
Wussten Sie, dass etwa 70 % unserer Einmalmitglieder mit V + V etwa aller vier Jahre wieder zum Checken vorbei schauen, um ihre Ergebnisse professionell absichern zu lassen? Der Grund: Die Nachzahlungen durch Software-Fehler waren fast immer höher als unser Mitgliedsbeitrag.
Wir erstellen für unser Mitglied eine professionelle Steuererklärung in unserem Profi-System. Sie erhalten von uns eine exakte Liste der Kennzahlen, die Sie in Ihre WISO Steuer Software, Aldi Steuer Software oder Lidl Steuersparer Software für das Folgejahr übertragen können.
Kein Problem, im Rahmen einer Mitgliedschaft, die Sie auch nach Abgabe der Steuererklärung noch abschließen können, prüfen wir Bescheide und erheben bei Bedarf Einspruch, und das alles zu einem erschwinglichen Mitgliedsbeitrag ohne Zusatzkosten. Voraussetzung ist aber auch, dass Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist sofort an uns wenden.
Schnelle Unterstützung bei fehlerhaften Steuerbescheiden: Wir prüfen Ihren gesamten Fall und übernehmen die weitere steuerliche Betreuung.
Experten-Check: Jetzt Hilfe anfordern →*Qualität überzeugt: Etwa 70 % unserer Einmalmitglieder kommen aller vier Jahre wieder zur vollständigen Erledigung.*
Ich möchte ehrlich gesagt keine Mitgliedschaft abschließen und mich Jahre lang an den Verein binden.
Ja, wir kennen diese Bedenken. Aber diese sind unbegründet. Die Mitgliedschaft können Sie abschließen für ein Kalenderjahr. Sie haben keine Pflicht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen oder aktiv im Verein tätig zu werden. I.d.R. sind alle Mitglieder lediglich an der Erledigung ihrer Steuererklärungspflichten interessiert wie eben auch beim Steuerberater die Mandanten. Gegenüber dem Steuerberater haben Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein den Vorteil, dass alle erlaubten Leistungen im einmaligen Mitgliedsbeitrag inklusive sind, auch unterjährige mehrfache Beratungen, Einsprüche, Berechnungen etc.. Beim Steuerberater dagegen werden Sie nur punktuell betreut, Einsprüche oder extra Beratungen müssen gem. Steuerberatungsvergütungsverordnung immer extra bezahlt werden.